Wohnhaus in Born

Das denkmalgeschützte Kapitänshaus aus dem Jahr 1881 musste in seiner Substanz weitestgehend erhalten bleiben. Daher erfolgte die Konzeption unter der Maßgabe des bestmöglichen Erhalts der historischen Grundrissstruktur und Gebäudesubstanz. Der südliche nicht originale Anbau wurde komplett abgebrochen und durch einen zweigeschossigen Neubau mit Wohnnutzung ersetzt. Das Haus wird nun als Mehrgenerationenwohnhaus der Eigentümerfamilie genutzt. Das Dachgeschoss des Haupthauses und der Ersatzneubau dienen der vierköpfigen Familie. Das Erdgeschoss des Haupthauses wurde zu einer Einliegerwohnung für die Großeltern. Beide Gebäude sind über eine optisch zurückgesetzte Fuge an der hofseitigen Traufe des alten Wohnhauses miteinander verbunden. Als Kontrast zum Denkmal ist der Anbau mit einer Lärchenschalung versehen.